Gewässerschutz
Die Untere Wasserbehörde ist zuständig für den Gewässerschutz und natürliche Gewässer dritter Ordnung. Sie bearbeitet Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen für Heizölanlagen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Erdwärme- und Geothermieanlagen sowie Brunnen. Zudem überwacht sie bestehende Anlagen und leitet bei Umweltgefahren Maßnahmen ein.
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