Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) (31.03.02)
Beschreibung
Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 derzeit nicht freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab dem 1. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb unserer und der Einflusssphäre der rheinland-pfälzischen Zulassungsbehörden. Wir bitten daher für die jetzige und für alle Seiten höchst unbefriedigende Situation um Verständnis; wir hätten uns vielmehr einen nahtlosen Übergang zur Stufe 4 gewünscht.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher online einen Termin.
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde Mainz nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der KFZ-Zulassung gebucht werden können.
Aufgaben der KFZ-Zulassungsbehörde
- Neuzulassung
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Umschreibung innerhalb und von außerhalb mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umkennzeichnung
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Fahrtenbuchauflagen
- Erteilung von Halterauskünften
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der KFZ-Zulassungsbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Leitung
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2424
- Telefax
- +49 6131 12-2190
- Zulassungsstellestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Hinweise zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Dienstleistungen
- Auskunft über Fahrzeughaltenden einholen
- Fahrzeug verkaufen, Veräußerungsanzeige - Hinweise und Informationen
- Fahrzeugzulassung mit Bankbrief /-zulassungsbescheinigung Teil II   Online Service
- Feinstaubplakette beantragen
- Kfz: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- KFZ: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen   Online Service
- Kfz: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen   Online Service
- Kfz: Kennzeichen ändern
- Kfz: Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug beantragen
- Kfz: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen
- Kfz: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragen
- Kfz: Rotes Dauerkennzeichen (MZ-06...) beantragen
- Kfz: Saisonkennzeichen beantragen
- Kfz: Tageszulassung beantragen
- Kfz: Technische Änderung am Fahrzeug (Eintragung in die Fahrzeugpapiere) beantragen
- Kfz: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk und Ausstellung eines neuen Kennzeichens beantragen
- Kfz: Ummeldung Kraftfahrzeug beantragen
- Kfz: Wechselkennzeichen beantragen
- Kfz: Wiederzulassung anmelden
- Kfz: Wunschkennzeichen reservieren   Online Service
- Kfz: Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges beantragen
- Kraftfahrzeug anmelden, allgemeine Übersicht
- Kraftfahrzeug wurde entstempelt (Landesplaketten wurden auf Anordnung der Zulassungsbehörde entfernt)
- Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halter:innenwechsel beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, Adressänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen (wegen Verlust oder Diebstahl)
- Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen (wegen Verlust oder Diebstahl)