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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Sachgebiet berechnet Kostenbeiträge nach dem SGB VIII und macht Ersatzansprüche geltend. Es fordert Kosten von erstattungspflichtigen Stellen an und rechnet bewilligte Jugendhilfen ab – ambulant, teilstationär und stationär. Zudem erstattet es Kosten an Gemeinden und Landkreise.

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