Ist eine Person mit einem Bescheid (Verwaltungsakt) der Stadtverwaltung nicht einverstanden, überprüft der Stadtrechtsausschuss diesen nochmals. Der Stadtrechtsausschuss ist hierbei völlig unabhängig.
Das grundsätzlich kostenpflichtige Widerspruchsverfahren läuft in der Regel so ab, dass der Stadtrechtsausschuss (bestehend aus einem Vorsitz und 2 Beisitzenden) nach einer mündlichen Erörterung über den Widerspruch entscheidet. Gegen diese Entscheidung können Sie anschließend vor dem Verwaltungsgericht bzw. dem Sozialgericht klagen.
Die Sitzungen des Stadtrechtsausschusses finden 2026 an folgenden Terminen statt:
14.1.2026, 19.1.2026, 10.2.2026, 23.2.2026, 24.2.2026, 12.3.2026, 19.3.2026, 23.3.2026, 16.4.2026, 20.4.2026, 5.5.2026, 18.5.2026
Ort: Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel, 1. OG im Saal 113