Kfz: Wiederzulassung anmelden
Online-Services
- Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden (Öffnet in einem neuen Tab)
Unter diesem Link können Sie auch Änderungen in Ihren Fahrzeugpapieren beantragen.
- KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde, Online-Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Das Fahrzeug war in Mainz zugelassen, wurde außer Betrieb gesetzt und soll nun wieder in Mainz auf die selbe Fahrzeughalter:in zugelassen werden? Eine Adressänderung innerhalb von Mainz berücksichten wir im Rahmen der Wiederzulassung.
Es ist ein Kennzeichenwechsel auf Wunsch möglich, bzw. ist erforderlich, wenn Sie das bisherige Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung nicht reserviert haben und es zwischenzeitlich anderweitig vergeben wurde.
Alternativ zu einer jährlich wiederkehrenden Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeuges besteht die Möglichkeit der Zuteilung eines Saisonkennzeichens.
Voraussetzungen
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
- Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bereits in Mainz zugelassen.
- Es findet kein Halterwechsel statt.
- Gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug liegt vor.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen. Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Nutzen Sie dazu bitte die Online-Terminvereinbarung.
Bemerkung
KFZ-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt Ulm erteilen. Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.
Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Sie im Regelfall bei jeder Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegen. Das für die Zulassungsbehörde Mainz gültige SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in Papierform vor Ort.
Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für ein Fahrzeug finden Sie unter www.zoll.de. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen. Dazu müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.
Rechtsgrundlage
- § 16 Absatz 2 Satz 1 Variante 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 29 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 33 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Bei Vorsprache im Regelfall sofort, die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halters:in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
- die bisherigen, entsiegelten Kfz-Kennzeichen (sofern das Kennzeichen für die Wiederzulassung reserviert wurde)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und der vollmachtgebenden Person
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
- für freie Berufe (z.B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
- möglichst aktueller Nachweis der Freibreuflichkeit bzw. Selbständigkeit
- möglichst aktueller Nachweis der Freibreuflichkeit bzw. Selbständigkeit
- für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
- für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Besondere Fahrzeugverwendung
Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, benötigen wir das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung". Den Vordruck finden Sie im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Standardgebühr: 23,90 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsarten
Bar / EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Vollmacht, Zulassungsstelle zur Antragstellung und Abholung von FahrzeugpapierenPDF-Datei124,86 kB
- SEPA-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer), FormularPDF-Datei122,79 kB
- KfZ-Zulassung, Erklärung zur Fahrzeugverwendung bei gewerblicher FahrzeugzulassungPDF-Datei142,70 kB
- Formulare und Merkblätter auf der Website des Zolls (Öffnet in einem neuen Tab)
Internetverweise
Ähnliche Dienstleistungen
Kontakt
Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Frau BaronSachbearbeitung Zulassungsstelle | 06131 12-2586 | ||
| Frau Bärbel BeckerSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2592 | ||
| Herr Conti GallentiSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-3474 | ||
| Herr CucchiaraSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-3481 | ||
| Herr Filippo Di NataleSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2780 | ||
| Frau Farid HosseinpourSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2591 | ||
| Frau GerhardtSachbearbeitung Zulassungen - Ausgabe | 06131 12-3382 | ||
| Frau KalbfußSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2585 | ||
| Herr KumericsSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2594 | ||
| Frau LoksteinSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-3085 | ||
| Frau OrthSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-3472 | ||
| Herr RöhrigSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2593 | ||
| Frau SchättlerSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-4135 | ||
| Herr StrunkSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-2985 |
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen. Folgen Sie dem Link unter "Downloads und Links".
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.