Beglaubigung einer Unterschrift einholen
Beschreibung
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass Sie eine Unterschrift selbst geleistet haben. Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie persönlich zu uns kommen und die Unterschrift vor Ort leisten. Sie dürfen nur in Anwesenheit der Behörde unterschreiben.
Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in Ihrer Ortsverwaltung oder im Bürgerservice.
Beglaubigt werden können:
- Unterschriften, aber nicht der dazugehörige Text
- Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigen wir nicht.
Art der Beglaubigung
- Sie benötigen das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde?
- Amtliche Beglaubigungen stellt das Bürgeramt aus.
- Öffentliche Beglaubigung stellen grundsätzlich Notariate aus. Im Einzelfall ist aber auch eine Ausstellung durch das Bürgeramt möglich.
In folgenden Fällen darf das Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen:
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Erbausschlagungen
- Löschung der Grundschuld
- Eintrag einer Grundschuld
- Finanzielle Angelegenheiten (Pfändung, Schuldabtretung)
In folgenden Fällen darf das Bürgeramt die Unterschrift nicht beglaubigen:
- Grundstückskauf
- Bietvollmacht (im Verfahren über eine Zwangsvollstreckung)
Diese muss ein Notariat ausstellen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- das zu unterzeichnende Schriftstück
Gebühren
Wir können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen beglaubigen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.
Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift Sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Bedingung ist, dass die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Amtlich beglaubigen können wir auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn Sie rechtlich verpflichtet sind, das unterzeichnete Schriftstück bei einer Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen.
Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.
- Beglaubigungen/Unterschriften amtlich: 5 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen/Unterschriften öffentlich: 15 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen für gemeinnützige Vereine sind kostenfrei.
Für Studierende, Schüler:innen und Auszubildende fallen keine Gebühren an, wenn sie das Dokument für das Studium oder die Ausbildung benötigen. Diese Regelung gilt für maximanl 3 Beglaubigungen.
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Die Ausstellung erfolgt sofort.
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis vom 21.7.1978 in der Fassung der Änderung vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325)
- Allgemeines Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz
- Abgabenordnung (AO), § 52 Gemeinnützige Zwecke
Hinweise
In Rheinland-Pfalz gelegene Institutionen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen (gemeinnützige Vereine, Diakonien etc.), sind von den Gebühren befreit.
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Organisationen
- Bürgeramt (33)
- Bürgerservice (33.02)
- Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Altstadt (33.02.01.01)
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- Ortsverwaltung Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.07)
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- Ortsverwaltung Mainz-Laubenheim (33.02.01.09)
- Ortsverwaltung Mainz-Lerchenberg (33.02.01.10)
- Ortsverwaltung Mainz-Marienborn (33.02.01.11)
- Ortsverwaltung Mainz-Mombach (33.02.01.12)
- Ortsverwaltung Mainz-Neustadt (33.02.01.13)
- Ortsverwaltung Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.15)
