Eheschließung anmelden
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- Ehe voranmelden, Online-Antrag (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte nutzen Sie diesen OS nur, wenn ihr aktueller Wohnsitz Mainz ist.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage
- § 10 - 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 28 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1309 - 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Im Normalfall beträgt sie etwa 30 bis 45 Minuten.
Zuständige Stelle
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Sie Witwe oder Witwer sind:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
-
wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
In besonderen Fällen sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren (mindestens eine Person sollte vorsprechen). Insbesondere, wenn Sie oder Ihre Partner:in
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde.
- die letzte Ehe im Ausland geschlossen hat.
- im Ausland geschieden wurde.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Eheanmeldung:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist: 55 Euro
- Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 75 bis 140 Euro
Eheschließung:
- Eheschließung im Stadthaus innerhalb der Dienstzeiten: 55 Euro
- Freitagnachmittags im Stadthaus: 140 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume und während den Dienstzeiten: 140 Euro
- Eheschließungen außerhalb der Diensträume und Dienstzeiten (samstags und freitagnachmittags): 210 Euro
- Eheurkunde: 15 Euro
- Eheurkunde Stammbuch: 15 Euro
- Internationale Eheurkunde: 15 Euro
Jede weitere Urkunde der gleichen Art: 7,50 Euro
Zahlungsarten
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Formulare, Merkblätter, Links
Kontakt
Adresse
Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Urkundenbestellungen, Familienbuch und Eheanmeldungen
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum Zimmer 7, 8, 11, 12, 111
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
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| Frau Maike Ulla SpatzStandesbeamtin, Eheanmeldung Stadthaus, Fort Malakoff und Burg Weisenau | Eheanmeldung (Eheschließung deutsche und ausländische Staatsangehörige innerhalb der Landeshauptstadt Mainz und ausländische Staatsangehörige außerhalb der Landeshauptstadt Mainz), Eheanmeldung Fort Malakoff und MEWA Arena Buchstabenbereich: A–K | 06131 12-3485 | |
| Frau Ayten AltinStandesbeamtin, Personenstandsrechtliche Sonderfälle | Eheschließungen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz (deutsche Staatsangehörige) Buchstabenbereich: A–K | 06131 12-2393 | |
| Herr Michael IckstadtStandesbeamter, Eheanmeldung Stadthaus, Fort Malakoff und MEWA Arena | Eheanmeldung (Eheschließung deutsche und ausländische Staatsangehörige innerhalb der Landeshauptstadt Mainz und ausländische Staatsangehörige außerhalb der Landeshauptstadt Mainz), Eheanmeldung Fort Malakoff und MEWA Arena Buchstabenbereich: L–Z | 06131 12-2440 | |
| Herr Hansjörg JungStandesbeamter, Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Mitglied des Personalrats | Eheschließungen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz (deutsche Staatsangehörige) Buchstabenbereich: L–Z | 06131 12-2444 | |
| Frau Sabine GabschStandesbeamtin, Personenstandsrechtliche Sonderfälle | Eheanmeldung Staatstheater Mainz-Glashaus und Kurfürstliches Schloss | 06131 12-2664 |
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