Kraftomnibusgenehmigung, Wiedererteilung beantragen
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Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
- Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.
Bemerkung
Bei der Landeshauptstadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
- Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.
Fristen
- Geltungsdauer 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- 3Monate
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- aktuelle und auslaufende Genehmigung
-
Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu
- Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
-
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis im Original
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV), nicht älter als 1 Jahr- mindestens 9.000 Euro
- für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro
- Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate),
jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführten Personen (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
- für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für die Geschäftsführung
Die Auskunft beantragen Sie bei der Meldebehörde. Sie wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
- für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für die Geschäftsführung
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der Meldebehörde. Es wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Kalenderjahre
- wenn Sie bilanzieren, GuV (Kontennachweis) aus der Bilanz
- wenn Sie nicht bilanzieren, Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung (EAÜ)
- wenn der Abschluss noch nicht fertig ist, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen-Salden Liste vom Dezember des Jahres
- Anlage 1: Fahrzeugliste
- Anlage 2: Angaben zu Beschäftigten
- Hauptuntersuchungsberichte der letzten 3 Jahre
Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Taxi, Mietwagen, Bus oder PKW, Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), AntragPDF-Datei326,38 kB
- Taxi, Mietwagen, Bus - Vermögensübersicht für Gelegenheitsverkehr nach PBefGPDF-Datei66,85 kB
- Taxi, Mietwagen, Bus - Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenverkehr nach PBefG, Mustervordruck des Bundesministeriums der JustizPDF-Datei64,17 kB
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 1: FahrzeuglistePDF-Datei69,44 kB
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 2: Angaben zu BeschäftigtenPDF-Datei129,82 kB
Kontakt
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Frau Iris BorkSachbearbeitung (Taxi, Mietwagen, Bus) Fahrlehrergesetz (Fahrschulen, Fahrlehrer) | 06131 12-2419 | ||
| Frau MuthSachbearbeitung (Taxi, Mietwagen, Bus) Fahrlehrergesetz (Fahrschulen, Fahrlehrer) | 06131 12-3151 |
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab)
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.