Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung des Friehofsträgers, dem Wirtschaftsbetriebs Mainz, anzuzeigen.
Zusammen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung in Verbindung mit den Vorgaben der TA-Grabmal entspricht.
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen darf nur durch eine Fachfirma, beispielsweise einen Steinmetz, erfolgen.
Bitte fügen Sie der Anzeige den Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:20 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung bei.
Sie können mit dem Vorhaben acht Wochen nach Vorlage der vollständigen Anzeige beginnen. Bedingung ist, dass seitens der Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung und der TA-Grabmal geäußert werden.
Sie dürfen mit dem Vorhaben vor Ablauf der acht Wochen beginnen, wenn die Friedhofsverwaltung die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung und der TA-Grabmal bestätigt.
Sie müssen das Vorhaben erneut anzeigen, wenn Sie das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichten oder ändern.