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Unterhalt SGB XII, Unterhaltsvorschuss, Krankenhilfeabrechnungen

Das Sachgebiet bearbeitet Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie Unterhaltsansprüche nach § 94 SGB XII und prüft Abrechnungen der Krankenhilfe nach § 264 SGB V. Es prüft Anträge Alleinerziehender, setzt die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person fest und macht Rückzahlungen geltend.

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