Personalausweis beantragen
Online-Services
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Bemerkung
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und "Passfotos" auf dem Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI) (Öffnet in einem neuen Tab)
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Rechtsgrundlage
Fristen
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
- Geltungsdauer 6 Jahre
für Antragstellende unter 24 Jahren - Geltungsdauer 10 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
-
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Aktuell gibt es im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in den Ortsverwaltungen Altstadt, Hartenberg-Münchfeld und Lerchenberg ein Selbstbedienungsterminal an dem ein digitales biometrisches Passfoto erstellt werden kann.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Gebühr: 30,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse - Gebühr: 10,00 EUR
für den vorläufigen Personalausweis - Gebühr: 46,00 EUR
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren - Gebühr: 6,00 EUR
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen. - Gebühr: 13,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz - Gebühr: 27,60 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Ähnliche Dienstleistungen
Kontakt
Adresse
Bürgerservice
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
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Ihr Weg zu uns
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen