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Grundstückszufahrt, Genehmigung beantragen
Was muss ich wissen?
Verfahrensablauf
Ihren formlosen Antrag mit den oben genannten Unterlagen schicken Sie bitte per E-Mail an stadtplanungsamt-verkehrsplanungstadt.mainzde oder per Post an die angegebenen Kontaktdaten.
Die Abteilung Verkehrswesen prüft Ihren Antrag. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag bewilligt wird oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann. Grund sind erforderliche Abstimmungen mit anderen Fachstellen, zusätzliche Prüfungen oder mögliche Rückfragen.
Dieser Bearbeitungsschritt kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie, in dieser Zeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand oder Doppel-Anfragen über andere E-Mail-Adressen abzusehen.
Wird Ihr Antrag bewilligt, folgen weitere Schritte: - Gemeinsamer Ortstermin mit der Straßenmeister:in. Die Zuständigkeit ist vom Stadtteil abhängig. - Kostenvoranschlag durch Abteilung Straßenbetrieb - Auftragserteilung
Bitte beachten Sie, dass wir für den Kostenvoranschlag, die Koordinierung und die Beauftragung von Firmen einen Vorlauf von ca. 4 Wochen benötigen.
Die Gesamtbearbeitungszeit des Antrages (von der Antragsstellung bis zur Umsetzung) kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt ist die Abstimmung und ggf. auch Genehmigung anderer betroffener Ämter, Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen Stellen erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Die Herstellung einer Grundstückszufahrt mit eventuell erforderlicher Anpassung des Gehwegs und der Bordsteine bedarf immer einer Erlaubnis der Landeshauptstadt Mainz.
Nur nach erfolgter Erlaubnis dürfen Sie eine Grundstückszufahrt einschließlich eventueller Anpassungen der Gehwege inklusive Bordsteine herstellen, ändern oder zurückbauen. Die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum darf nur eine von der Landeshauptstadt Mainz zugelassene Fachfirma ausführen.
Bei der Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen folgende gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen berücksichtigt werden:
Versetzen von bestehenden Straßenleuchten, Verkehrsschildern oder anderer hinderlicher Einbauteile
Rückbau nicht mehr benötigter Grundstückszufahrten
Im Falle eines späteren Ausbaus der Straße durch die Landeshauptstadt Mainz haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung jeglicher Art, d. h. es erfolgt keine Anrechnung auf Beiträge zum Straßenbau.
Grundstückszufahrten ohne Bordsteinabsenkungen durch Hilfseinbauteile wie Stahlbleche Überfahrschwellen oder durch Abschrägen der Hochbordsteine sind nicht zulässig!
Rechtsgrundlage
§ 41 Landesstraßengesetz Für die Herstellung, Änderung und Erweiterung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum benötigen Sie eine Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Sie können die Erlaubnis beim Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Mainz beantragen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die Baugenehmigung nur auf Ihr Baugrundstück bezieht. Die Baugenehmigung beinhaltet keine Erlaubnis zur Überfahrung des öffentlichen Gehwegs hin zu den Stellplätzen auf Ihrem Grundstück. Beachten Sie auch eventuelle Festsetzungen geltender Bebauungspläne zu Zufahrten für Ihren Bereich.
§ 17 Landesbauordnung Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs dürfen Sie nicht gefährden.
Achten Sie daher auf notwendige Abstände, Einfahrradien, Sichtdreiecke, Stauraumlängen, Einfahrbreiten und Neigungen.
Wir empfehlen rechtzeitig vor Baubeginn die geplanten/benötigten Grundstückszufahrten mit der Abteilung Verkehrswesen abzustimmen.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Formloser schriftlicher Antrag der Grundstückseigentümer:in
bemaßter Lageplan mit Eintragung der vorhandenen und geplanten Stellplätze, Zufahrten sowie der gewünschten Bordsteinabsenkung (auch bei Rückbau bestehender Zufahrten)
Nachweis der Stellplätze durch Vorlage der Baugenehmigung und dem dazugehörigen Freiflächenplan, sofern der Nachweis der Stellplätze in der Baugenehmigung enthalten ist.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Die anfallenden Kosten für Herstellung, Rückbau, Kosten Dritter und die Sondernutzungsgebühr sind zuzüglich einer Gebühr von 10 % auf die Bruttosumme² vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Nachtbriefkästen befinden sich am - Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am - Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür.