Lärm
Die Untere Immissionsschutzbehörde schützt Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie ist das Verringern der Lärmbelastung für die Bevölkerung. Die Belastung wird durch strategische Lärmkarten ermittelt und die Lärmaktionspläne werden erstellt, um den Lärm zu mindern und vorzubeugen.
Für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm gibt es die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002. Die wesentlichen Aufgaben der Richtlinie sind das Verringern der Lärmbelastung für die Bevölkerung. Die Belastung wird durch strategische Lärmkarten ermittelt und die Lärmaktionspläne werden erstellt, um den Lärm zu mindern und vorzubeugen.
Die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht erfolgte mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV).
Lärmquellen
Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen
Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Der Schutz der Ruhe ist hier in § 4 geregelt. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die nächtliche, störende Betätigung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.
Typische Beispiele für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Überwiegend besondere private Interessen sind zum Beispiel Volksfeste, Hochzeiten, runde Geburtstage oder ähnliches.
Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann beim Grün- und Umweltamt gestellt werden. Großveranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung werden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bearbeitet. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind in der Regel einen Monat vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. Das entsprechende Formular für die Antragstellung erhalten Sie beim Grün- und Umweltamt.
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