Öffentliche Veranstaltung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, Plätzen und Straßen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz müssen Sie grundsätzlich im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt beim Veranstaltungsbüro anmelden.
Gemäß der Rechtsvorschrift des § 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes müssen Sie folgende Punkte zwingend beachten:
Bei weniger als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen:
- Anzeigepflicht mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorlegen.
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).
Bei mehr als 5.000 zeitgleich anwesenden Personen:
- Anzeigepflicht mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie vor Veranstaltungsbeginn ein Sicherheitskonzept vorlegen.
- Auf Verlangen der Behörde müssen Sie einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).
Bei mehr als 15.000 zeitgleich anwesenden Personen oder mehr als 30.000 täglich anwesenden Personen (Großveranstaltung):
- Anzeigepflicht mindestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn müssen Sie ein Sicherheitskonzept vorlegen.
- Sie müssen einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen (gemäß §34a der Gewerbeordnung).
Beim Einsatz von gewerblichen Sicherheitsdiensten müssen Sie dem Veranstaltungsbüro 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Liste mit den sich vor Ort befindlichen Sicherheitskräften zukommen lassen. Diese Liste wird benötigt, um eine Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeitenden durch die Polizei zu ermöglichen (gemäß §68 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz). Die betreffenden Personen dürfen nur nach bestandener Überprüfung als Sicherheitskräfte eingesetzt werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Raum
- 209
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- veranstaltungstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Zur Anzeige Ihrer Veranstaltung nutzen Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular und senden Sie es per E-Mail an die Stadtverwaltung.
Gebühren
Die Höhe der fälligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach Art und Umfang der angezeigten Veranstaltung sowie eventuell hierdurch notwendiger Erlaubnisse anderer Fachstellen.
Dies können z.B. sein:
- Nutzung öffentlicher Straßen und Plätzen
- Nutzung öffentlicher Grünanlagen
- einer Lärmschutzausnahmegenehmigung
- Gestattungen nach § 12 Gastättengesetz
Rechtsgrundlagen
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
