Gaststättenerlaubnis beantragen
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Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.
Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig
- im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
- im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist.
Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.
Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.
Voraussetzungen
Persönliche Zuverlässigkeit:
Dies bedeutet, dass Sie keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer gewerberechtlichen Tätigkeit begangen haben. Des Weiteren dürfen Sie keine Steuerschulden, müssen wirtschaftlich leistungsfähig sein und dürfen nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage:
Zudem müssen die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz.
Rechtsgrundlage
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Grundriss für die Gasträume, Toilettenanlagen, Personalräume, Küchen und Nebenräume mit entsprechenden Flächengrößen
- Unterschriebener Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
- Polizeiliches Führungszeugnis
Dieses müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeindebehörde (Bürgeramt) beantragen. Geben Sie dabei bitte an: "Zur Vorlage beim 30- Standes-, Rechts- u. Ordnungsamt der Stadt Mainz für Gaststättenantrag" (Belegart O oder P). Das Führungszeugnis wird sodann direkt zu uns gesendet. - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Diese müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeindebehörde (Bürgeramt) beantragen. Bitte geben Sie dabei an: "Zur Vorlage beim 30- Standes-, Rechts- u. Ordnungsamt der Stadt Mainz für Gaststättenantrag". Sofern die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben wird, ist der Auszug sowohl für jede/n Geschäftsführer:in als auch für die juristische Person zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird sodann direkt zu uns gesendet. - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Diese müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Sofern die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben wird, ist die Bescheinigung sowohl für jede/n Geschäftsführer:in als auch für die juristische Person zu beantragen. - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse
Diese müssen Sie bei Ihrer zuständigen Stadt-/Gemeindekasse beantragen. Sofern die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben wird, ist die Bescheinigung sowohl für jede/n Geschäftsführer:in als auch für die juristische Person zu beantragen. Sofern Ihr Wohnort in Mainz ist, wenden Sie sich bitte an das Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, Telefon 12-2315 oder 12-2129, Stadthaus Große Bleiche. - Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
Diese müssen Sie beim Vollstreckungsportal der Länder online beantragen (Link im Abschnitt "Formulare, Merkblätter, Links". Sofern die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben wird, ist die Auskunft sowohl für jede/n Geschäftsführer:in als auch für die juristische Person zu beantragen. Eine Anleitung zum Beantragen der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten Sie über die PDF "Benutzerhilfe" unter dem Punkt 3.2 Kostenfreie Selbstauskunft ebenfalls im Vollstreckungsportal (Link siehe unten). - Auskunft des Amtsgerichtes bzgl. eines anhängigen Insolvenz-/Konkursverfahrens. Diese müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Sofern die Gaststätte von einer juristischen Person betrieben wird, ist die Auskunft sowohl für jede/n Geschäftsführer:in als auch für die juristische Person zu beantragen.
- Handels- bzw. Vereinsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag
(NUR BEI JURISTISCHEN PERSONEN). Sofern die Gaststätte von einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG, UG, OHG etc.) oder einem Verein (z.B. e.V.) betrieben wird, benötigen wir einen Auszug über die gerichtliche Entscheidung (Handels- bzw. Vereinsregisterauszug). Bei nicht eingetragenen Gesellschaften (GbR) wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt.
Bitte beachten Sie darüber hinaus das angehängte Merkblatt.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Die Berechnung erfolgt nach Verwaltungsaufwand.
Zahlungsarten
Überweisung
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
Merkblätter
- Gaststättenerlaubnis, Merkblatt zu notwendigen UnterlagenPDF-Datei510,54 kB
- Nichtraucherschutzgesetz, Merkblatt zu Anforderungen an GaststättenPDF-Datei475,49 kB
- Betrieb einer Shisha-Bar, MerkblattPDF-Datei472,40 kB
- Öffnungszeiten von Gaststätten und Verkaufsstellen, MerkblattPDF-Datei485,50 kB
- Sperrzeiten Bleichenviertel, MerkblattPDF-Datei372,17 kB
- Sperrzeiten Südliche Altstadt, MerkblattPDF-Datei489,60 kB
Internetverweise
Kontakt
Adresse
Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 201
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
- 06131 12-2426
- 06131 12-3010
- gaststaettenstadt.mainzde
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr Pascal MohrStellv. Sachgebietsleitung (Gaststättenangelegenheiten und Gestattungen) | Herr Pascal Mohr |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag und Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch und Freitag geschlossen
Öffnungszeiten der Sachbearbeitung Gaststätten und erlaubnispflichtige Gewerbe:
- Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Sachbearbeitung Sondernutzung
- Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Angaben zum öffentlichen Nahverkehr
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Weitere Hinweise
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür